Top News:

12.02.2021: Neue Bilder von Schlangenschuppen!

 

23.03.2021: Videobereich neu überarbeitet und gestaltet. Schaut rein!

 

18.04.2021: Diverse neue Bilder: Crotalus durissus culminatus, Königskobra

Grüne Mamba...viele weitere.

 

Haltebewilligungen

Gewisse Tiere sind in der Schweiz melde- sowie bewilligungspflichtig. Diese Tiere unterstehen besonderem Schutz (Washingtoner Artenschutzübereinkommen/ Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora). Teilweise wegen der kompletten Zerstörung der natürlichen Lebensräume (Habitat) durch den Menschen, so dass die Anzahl der Tiere stark vermindert wurde oder manche Tiere fast ausgestorben wären. Gewisse Tierarten (Giftschlangen, Riesenschlangen, Raubtiere usw.) sind aber auch einfach melde-/ bewilligungspflichtig weil sie dem Menschen potentiell gefährlich werden können. Besitzer einer Willdtierhaltebewilligung sind verpflichtet, ihre Tiere anhand einer Bestandesliste bei den zuständigen Behörden zu melden. Dies ist kantonal geregelt und beinhaltet Neuzugänge, weggegebene und verstorbene Tiere. Gehegegrössen sowie Haltungsparameter, Sicherheit für sich und Drittpersonen, den Vorweis eines Sachkundenachweises oder die nötige Erfahrung ist hier Vorzuweisen. Dies wird durch die zuständigen Behörden überprüft sowie kontrolliert. Auch der Beitritt in einem Serumdepot kann ich bei der Haltung von Gifttieren nur empfehlen. Solche Bewilligungen und Expertisen kosten natürlich immer auch etwas, sind aber meiner persönlichen Meinung nach richtig und gut so. Denn es ist leider nicht jeder in der Lage Tiere zu halten oder die nötigen Bedingungen zu gewährleisten. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, was den Erwerb einer Haltebewilligung in der Schweiz angeht, helfe ich Ihnen gerne.